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Keine Startfreigabe ohne:

An dieser Stelle möchte ich euch alle - besonders auf luftfahrtrechtliche und sicherheitsrelevante Bestimmungen im Flugsport hinweisen.

 

Ausbildungs  Nachweis:

Bitte überprüfe regelmäßig die Gültigkeit der Berechtigungen deiner Fluglizenzen! In der Regel ist diese 3 Jahre gültig und sie kann für jeweils bereits 1 Jahr vor Ablauf für weitere 3 weitere Jahre verlängert werden. Tandempiloten, Fluglehrer und Mot. HG + PG - Lizenzen unterliegen deshalb auch weiterhin einer Verlängerung.

Achtung:  Seit 1. Juni 2006 ist die Verlängerung der Grundberechtigung für HG und PG Lizenzen nicht mehr erforderlich, die bis zu diesem Zeitpunkt eine gültige Berechtigung auch hatten.  Ansonsten ist ebenfalls wieder eine Nachschulung in einer Flugschule durchzuführen.

Die Fluglizenz selber ist unbefristet ausgestellt, die Verlängerung einer Berechtigung wird durch eine Flugschule - nach Absolvierung eines Checkfluges - in deinen Flugbuch eingetragen. Bitte wende dich deshalb vor Ablauf der Erlaubnis an eine Flugschule. Ebenso wenn das Ausstellungsdatum deines Scheines schon länger als 3 Jahre zurückliegt und die Flugberechtigung bis dato nicht verlängert wurde. Dann ist eine Nachschulung erforderlich.

Geräte  Check:

Dein Fluggerät muss periodisch einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Bei Gleitschirmen in der Regel alle 2 Jahre, bei Hängegleitern alle 5 Jahre. Dabei werden im wesentlichen Luftdurchlässigkeit, Geometrie Leinen und Materialfestigkeit geprüft. Der positive Befund der Lufttüchtigkeit wird mittels Nachprüfzeugnis und einem Prüfstempel am Gerät bestätigt. Diese Nachprüfung kann ausschließlich beim Hersteller oder in einem dafür zugelassenen luftfahrttechnischen Prüfbetrieb erfolgen.

Kompatibilitätsprüfung / Rettungsgerät:

Regelmäßig, zumindest aber jeweils vor der Flugsaison sollte die Funktion des Rettungsgerätes in Verbindung mit dem Gurtzeug geprüft werden. Dabei wird am Simulator die korrekte Auslösung des Öffnungsvorganges eures Rettungsschirmes geprüft. Durchgeführt wird diese Überprüfung schon aus praktikablen Überlegungen in einer Flugschule oder in einen Wartungsbetrieb. Die Bestätigung darüber erfolgt im Packhandbuch des Rettungsschirmes.

Bei dieser Gelegenheit empfehle ich, auch das Rettungsgerät neu packen zu lassen. Wende dich dazu ebenfalls an eine vertraute Flugschule, an den Hersteller oder einen Wartungsbetrieb. Lasse auf jeden Fall auch prüfen, ob Alter und Größe des Rettungsschirmes noch wirklich zeitgemäß sind.

  Achtung: Nur bei uns habt ihr die Möglichkeit am Weltersten Dreikomponenten Aktiv Simulator den Rettungsschirm, wirklichkeitsgetreu aber vor allem gefahrlos dabei zu ziehen!

Versicherungen:

Bitte prüfe regelmäßig ob der Versicherungsschutz noch aufrecht und der Leistungsumfang auch wirklich entsprechend ist. Mangelnder Versicherungsschutz kann Existenz gefährdende Auswirkungen haben.

Folgende Versicherungen sind vom Gesetzgeber aus vorgeschrieben bzw. dringend empfohlen.

a. Luftfahrthaftpflicht - Versicherung: (Pflicht)

Grundsätzlich haftet der Halter eines Luftfahrzeuges für Schäden gegenüber Dritten (vergleichbar mit KFZ Regelung). Der Halter ist für den entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich, zu versichern ist das Fluggerät. 

(Deckungssumme €  1,5  Millionen)

b. Flugunfalluntersuchungs Versicherung: (Pflicht)

Damit werden die Kosten einer behördlichen Flugunfall Untersuchung abgedeckt.

(Deckungssumme €  35.000.-)

c. Bergekosten Versicherung (Dringend empfohlen)

Damit sind bei einen Unfall die Bergungskosten eines Verunfallten gedeckt. Zunehmend verweigern Sozialversicherungen die Kostenübernahme von Bergungen bei Sportunfällen. Im Klartext - die Bergekosten Versicherung zahlt nur die Bergung (Vom Unfallort bis zum nächst gelegenen Krankenhaus)

d. Kranken Rückholversicherung (ebenfalls dringend empfohlen)

Du befindest dich z. Beispiel auf einen Wochenend Trip in Italien und nun passiert es ein Unfall hat sich ereignet. Wer zahlt die Aufenthaltskosten im Krankenhaus bzw. den Transport nach Hause. Hier ist der Abschluß einer Rückholversicherung unbedingt notwendig.

Mehr darüber unter dem Link "Versicherungen"

 

Rating:

Eine offizielle österreichische Sicherheitsanweisung empfiehlt für Piloten ohne viel Flugerfahrung und ohne Überlandflugberechtigung strikt die Verwendung von Gleitschirmen und Hängegleitern der LTF oder DHV  - Kategorie 1, bis maximal 1-2.

Aber wenn du auch glaubst ein erfahrener Pilot zu sein, überlege beim Kauf deines nächsten Para oder Hängegleiters, ob nicht auch die hervorragenden Leistungen der "Einser oder Eins bis Zweier", in Verbindung mit erhöhter Stabilität und Festigkeit, zum unbegrenzten Flugvergnügen genügt. Alle namhaften Hersteller bieten heute solche Geräte an. Frage dazu einfach eine Fachhändler oder hole dir Rat bei einer Flugschule.

Achtung:

Eine Nichtbeachtung der luftfahrtrechtlichen Vorschriften und Anordnungen könnte neben strafrechtlichen Konsequenzen zu erheblichen zivilrechtlichen Forderungen führen. Unter Umständen könnte die Missachtung der Obliegenheiten dem Versicherer Leistungsfreiheit zugestehen bzw. Regressmöglichkeiten gewähren.

 

P.S.:  Bei irgendwelchen Unklarheiten sind wir stets zur Stelle                  - unverbindlich - prompt - zuverlässig -

 

Du weißt ja ....      fly now - work later 

no love, no work, no money, no future          but time to fly !  

Euer Bruno