Die neueste Ausgabe der "Flash-News" Nr. 131 - 2010 findest du unter - www.flash-news.at
Die nächste Ausgabe der "Flash News" Nr. 132 erscheint Mitte Dezember 2010
Die letzten Neuigkeiten:
20. September 2010
Luca Basso liberalisiert in Italien die
Drachen und Paragleiterfliegerei.
Künftig ist für Gleitschirm- und Drachenflüge in Italien alleine
die nationale Lizenz des Gastpiloten ausreichend,
04. September 2010
Unser nächstes Mot. HG + PG - Treffen findet am 9 und 10 Oktober 2010 am Flugplatz Altlichtenwarth statt.
24. August 2010
Am 24. August verstarb mein Vater Rudolf Girstmair Senior im 90 ten Lebensjahr nach kurzen Leiden im Beisein seiner Familie. Rudolf war seit den 50 iger Jahren bis zum Jahr 2009 mit Leib und Seele der Fliegerei verschrieben. Noch im Juni diesen Jahres konnte ich Rudi zu einen letzten Besuch zum Landeplatz führen. Ein über 3 Jahrzehnte geprägtes Bild ist nun Geschichte - Ruhe in Frieden und Danke nochmal für alles was Du getan hast.
15. Juli 2010
Am 11. Juli startete ein 19 Jähriger Deutscher Paragleiterpilot mit einen Wettkampfschirm zu einen Flug. Der erfahrene Pilot vergaß aber die Beinschlaufen zu schließen. Der Pilot konnte sich noch einige Zeit im Gurtzeug fest halten und durch Gewichtsverlagerung Richtung Froggensee fliegen. Doch dann verließen den Piloten die Kräfte und fiel aus einer Höhe von ca. 60 Meter in den See. Beim anschl. Aufprall erlitt der Pilot tödliche Verletzungen.
25. Juni 2010
Am Freitag 25. Juni stürzte in Neustift / Stubaital ein 69 jähriger Schweizer Paragleiterpilot im Rahmen einer Schulung Tödlich ab.
21. Mai 2010
Es ist nun soweit mit Dienstag 25. Mai 2010 tritt die ZLLV 2009 als nun ZLLV 2010 in Kraft, mehr darüber in der Juni Ausgabe 130 der Flash News. Klick dazu auf www.flash-news.at
20. Mai 2010
Am 19.09.2009 verunglückte ein motorisierter Gleitschirmflieger über dem Gas- und Dampfturbinenkraftwerk in Hamm-Uentrop. Der 49-jährige, erfahrene Pilot geriet in die Turbinenabgase und kam dabei ins Trudeln. Er stürzte über dem Gelände ab und zog sich tödliche Verletzungen zu. Unfallursache war die zu niedrige Überflughöhe des Piloten, der in einer Höhe von nur rund 100 Metern über dem Kraftwerk flog. Die heiße Abluft des Kraftwerkes verursacht extreme Turbulenzen. Auch die Zellenkühler verändern die Thermik im Luftraum rund um Kraftwerk. Da moderne Gaskraftwerke ihren Brennstoff nahezu schadstofffrei verbrennen, ist die „Abgasfahne“ fast immer unsichtbar.
03. April 2010
Das nächste Mot. HG + PG Frühjahrs Treffen findet am Wochenende 24 und 25. April 2010 in Libelice (Slowenien) statt. Weitere Details dazu auf unserer Homepage www.technik-hgpg.at
Unser Frühjahrs Drachenfliegertreffen findet am 18. April 2010 am Landeplatz in der Postleite statt. Details dazu unter 0676 - 477 578 3
28. März 2010
Die ZLLV 2009 wird nun zur ZLLV 2010 wann diese schlussendlich in Kraft treten wird - werdet ihr es selbstverständlich als Erste erfahren.
20. März 2010
Am Samstag 20. März 2010 ereignete sich in Fohnsdorf (Steiermark) ein Tödlicher Paragleiterunfall. Ein 50 Jähriger Paragleiterpilot kam laut Augenzeugenberichten in Turbulenzen und stürzte anschl. auf einen Baumstumpf, dabei erlitt der Pilot Tödliche verletzungen.
18. März 2010
Der DHV muss nun auch diese Klarstellung des Luftfahrt Bundesamtes zur Kenntnis nehmen.
Als Antragsteller gelten natürliche und juristische Personen aus den EU - Staaten, die § 1 Absatz 4 Luftsportgeräte in der BRD herstellen oder in die BRD einführen und vertreiben wollen. Diese Antragsteller sind als Hersteller, unter Einbeziehung des § 10 a Absatz 3 der LuftGerPV, verantwortlich für die Stückprüfung gemäß § 10 a Absatz 2 der LuftGerPV.
Es ist denkbar dass Antragsteller aus nicht EU - Staaten und der Türkei eine Musterprüfung bei einer LBA anerkannten Prüfstelle beauftragen, um ihr Produkt nach deutschen Standards für den Vertrieb im eigenen Land prüfen zu lassen.
10. März 2010
BUNDESGESETZBLATT FÜR
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang
2010 Ausgegeben am 10. März 2010 Teil II
80. Verordnung: Luftverkehrsregeln 2010 – LVR 2010
80. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
sowie des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über
die Regelung des Luftverkehrs 2010 (Luftverkehrsregeln 2010 – LVR
2010) Auf Grund des Luftfahrtgesetzes (LFG), BGBl. Nr. 253/1957,
zuletzt geändert
durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 83/2008 und BGBl. I Nr. 3/2009,
insbesondere der § 3 Abs. 2, § 4, § 5 Abs. 1 und
3, § 7 Abs. 3 und 4, § 8 Abs. 2, § 21 Abs. 1, der §§ 119
bis 121, der §§ 124 und 125, § 131 und §
145a Abs. 3 wird - hinsichtlich der §§ 67, 68, 70, 71
und § 74 Abs. 3 sowie
der Anhänge G und H der Verordnung vom Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie sowie - hinsichtlich
der übrigen Bestimmungen der Verordnung von der Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für
Landesverteidigung und Sport verordnet:
Der ganze Text zur neuen LVR 2010 wird auf Anfrage auch zugesandt. Übrigens für die Mot. HG - PG Flieger gibt es einige Punkte dazu zu beachten.
03. März 2010
Einen richtig gehenden Erdrutsch gab es bei den Wirtschaftskammerwahlen in Tirol - denn die Wahlbeteiligung sank (Wahl 2005) noch mit 41,8 % auf ein Historisches Tief bei den diesjährigen Wahlen, mit überhaupt nur mehr 36,3 % - Ein ganz klares Votum der Unternehmer (Nichtwähler) im Lande an die Politik der Wirtschaftskammer, welche zwar nun weiterhin die Gesetzliche Legitimation hat aber nicht den Willen der Unternehmer. Übrigens die Vertretung Luftfahrt in der WKO ist nach der Kammerreform nur mehr ein Anhängsel.
Es ist die Sensations Nachricht des Jahres 2010
Herstellerinformation
Erprobung von Luftsportgeräten in Deutschland Für die Erprobung
ist wie bisher der Hersteller alleine verantwortlich.
Die bisherige Regelung der Erprobung mit Zustimmung der Prüfstelle nach
der LTF NFL II 35/03 wurden nicht in die neue LTF NFL II 91/09 übernommen.
Die DHV-Technik als LBA-anerkannte Prüfstelle führt dementsprechend
keine Regelungen für die Erprobung fort. In Zukunft wird die DHV Technik
weder Werkerprobungsausweise noch Breitenerprobungsausweise für die Piloten
oder Breitenerprobungsfreigaben für die Geräte ausstellen.
Das deutsche Luftfahrtbundesamt hat dem DHV folgende Stellungnahme zur Erprobung von Luftsportgeräten übermittelt.„ Inbetriebnahme von musterprüfpflichtigen Luftsportgeräten die im Betreff genannte Thematik wurde in unserem Hause auf Grund von Anfragen aus der Gleitsegelszene eingehend betrachtet und wir möchten Ihnen unsere Sichtweise zur Kenntnis geben:
Gemäß § 3, Abs. 3 der
LuftBO ist ein Betrieb von z.B. Gleitsegeln nur nach abgeschlossener Musterprüfung
zulässig. Für die Nachweisführung in Vorbereitung der Musterprüfung
gemäß 1.1.10
der LTF ist allerdings fliegerische Erprobung beim Hersteller nötig.
In diesem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht notwendig, dass sich der Hersteller
qualifizierter Piloten bedient und dass für die fliegerische Erprobung
zwischen dem Hersteller und dem Piloten haftungs- und versicherungstechnische
Vereinbarungen geschlossen wurden.
Vor Antragstellung
der Musterprüfung ist der Hersteller für eine
Inbetriebnahme z.B. eines Gleitsegels im Rahmen der Nachweisführung zur
Vorbereitung der Musterprüfung verantwortlich.
Wenn der Hersteller einen Antrag auf Musterprüfung bei einer anerkannten
Prüfstelle gestellt hat, ist auch die Prüfstelle in der Lage, im
Rahmen der Musterprüfung Piloten der Prüfstelle mit der Inbetriebnahme
der Geräte zu beauftragen. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Lufttüchtigkeitsforderungen
(LTF) die technischen Anforderungen an ein Luftfahrtgerät festlegen sollen.
Die Regelung von betrieblichen Verfahren ist in den LTF fehl am Platze.
Daher wurde eine Klarstellung in den LTF notwendig, welche wir nach wie vor
als geboten ansehen.
Mit freundlichem
Gruß
im Auftrag
Heinz-Gerd Brunßen-Gerdes
Referat T 4
Luftfahrt-Bundesamt
Selbstverständlich führen wir gerne für Eure in der Erprobung befindlichen Geräte weiter Belastungstests, Leinenknickversuche oder Testflüge mit Videodokumentation durch, falls Ihr dies zu Eurer eigenen Absicherung wünscht.
Wettbewerbssport
Zu Eurer Information hier noch der Auszug aus einem Informationsschreiben des
DHV-Sportreferat für die Wettbewerbspiloten Die Wettbewerbsordnung 2010
wurde jetzt veröffentlicht. http://www.dhv.de/typo/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/sport/wettbewerbsordnung.pdf
Die technischen
Voraussetzungen für
Gleitschirme findet Ihr dort im Kapitel III, Deutsche Meisterschaft im Gleitschirmfliegen,
und dort im Abschnitt 3.
Außerdem steht die Haftungs- und Teilnehmererklärung für DHV
Wettkämpfe, die ab sofort benutzt wird, zum Download bereit. http://www.dhv.de/typo/fileadmin/user_upload/aktuell_zu_halten/service/downloads/sport/teilnehmererklaerung.pdf
Grundsätzlich neu in dieser Erklärung ist der Teil im Abschnitt 2.
Risikobereitschaft, der sich auf Piloten bezieht, die einen nicht mustergeprüften
Schirm im Wettkampf fliegen. Die alte Breitenerprobung gibt es nicht mehr,
jedoch können Gleitschirme in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen
erprobt werden. Dem trägt diese Pilotenerklärung Rechnung.
Hannes Weininger,
Referatsleiter DHV-Technik
Tel: 00498022967543
Mobil: 00491718813495
28. Feber 2010
Die Flugschule Salzburg (Helmut Sobek) ruft zu einen Hersteller Boykott gegen die Flugschule Blue Sky in Sillian auf (Stefan Zorn). Da breiten bzw. brauen sich dunkle Wolken am Flieger Himmel zusammen und wie immer geht es dabei um das liebe Geld. Interessiert dann schau mal auf die Homepage www.freiflieger-magazin.at
20. Feber 2010
Ein Rechtsstreit zwischen Mag. Walter Kepplinger und den Präsidenten des ÖaeC Nat. a.D. Alois Roppert bzw. Willibald Stocker endete am Bezirksgericht Leoben am 17. Feber 2010 mit einen Vergleich.
05. Jänner 2010
Alpensymposium - Am 6. Feber .2010 werden sich interessierte Drachen-, Gleitschirm- und Segelflieger in Zell am See auf dem Flugplatz treffen, um interessante Vorträge zu hören, um Pläne für die kommende Saison zu schmieden, um Bekannte zu treffen, um sich über Neuigkeiten aus dem Sport zu informieren, um voneinander zu lernen und vor allem um sich ge-genseitig zu (be)achten.
01. Jänner 2010
Die ,,neue" ZLLV Für eine Weihnachtsüberraschung hat es zwar nicht ganz gereicht. Aus dem Verkehrsministerium, dessen Mitarbeitern für die Bereitschaft, diese Rechtsmaterie erneut zu überarbeiten, ein großer Dank gebührt, war jedoch zu vernehmen, dass die Novelle der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräte-Verordnung jedenfalls noch vor der nächsten Flugsaison in Kraft treten soll. Neben einigen, andere Luftfahrzeugarten betreffenden Änderungen werden damit vor allem die Voraussetzungen für die Verwendung von Fallschirmen sowie von Hänge- und Paragleitern in Österreich neu und unbürokratisch geregelt.
Für Fallschirme und für alle nicht motorisierten Hänge- und Paragleiter entfallen alle behördlichen Verfahren und auch die damit zusammenhängenden Kostenbelastungen der Nutzer: Es gibt in Hinkunft dafür weder eine Musterzulassung noch eine Stück- oder Nachprüfung.
Voraussetzung für die Verwendung im Flug ist lediglich eine vom Hersteller auszustellende Bestätigung, dass sein Produkt nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt wurde und die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Es ist dann Sache des Halters, die Lufttüchtigkeit seines Luftfahrzeugs anhand des Betriebs- und Wartungshandbuchs, das ebenfalls der Hersteller zur Verfügung zu stellen hat, aufrechtzuerhalten. Damit erfolgt eine vollständige Entbürokratisierung dieses Bereichs.
Kontakt zur Behörde wird für Fallschirmspringer und Piloten von Hänge- und Paragleitern in der Regel nur noch im Zusammenhang mit der Ausstellung und Erweiterung des Zivilluftfahrerscheins erforderlich sein.
Für motorisierte Hänge- und Paragleiter ist die vom ÖAeC ebenfalls
angestrebte Entlastung (noch) nicht vollständig gelungen. Es entfallen
zwar auch hier die bisher vorgeschriebenen Musterzulassungen. Vor der ersten
lnbetriebnahme und dann in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren
ist jedoch weiterhin eine
behördliche Überprüfung dieser Luftfahrzeuge erforderlich.
Diese Novelle stellt einen wesentlichen Meilenstein im Rahmen der auch in Hinkunft weiterlaufenden Bemühungen des ÖAeC dar, den Luftsport von allen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht unbedingt nötigen gesetzlichen Auflagen zu befreien.
Die betroffenen Luftfahrzeughalter werden nicht nur finanziell entlastet. Vielmehr wird damit auch eine Rechtslage endgültig bereinigt, die in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen bei der Vollziehung geführt hat. DR. REINHARD FLATZ ÖAeC-Präsident Vorarlberg
30. Dezember 2009
Die Firma Nova wechselte über die Weihnachts Feiertage ihr Domizil nämlich von Innsbruck (Kellerabteil) nach Terfens mit nun doppelt so großen Räumlichkeiten als bisher. Hier vorweg die neue Telefon Nummer 05224 - 66 026 und Adresse Au Weg 14 A - 6123 Terfens.
27. Dezember 2009
Neue spannende Entwicklungen für die Hängegleiter mit Elektroantrieben...
Der DHV Vorstandsmitglied und Beauftragter für Elektroflug im DHV Ulli Schmottermeyer hat uns darüber informiert, dass die Bund-/Länderkommission der Luftaufsichtsbehörden für Deutschland den DHV mit der Regelung für die neue Startart "Elektrostart" für Drachen mit der üblichen Probezeit von 1 Jahr beauftragt hat.
Die Beauftragung für Gleitschirme wird nach Verfügbarkeit geeigneter
thermiktauglicher Antriebe nachgezogen. Damit ist die Entscheidung für
eine Sonderregelung (Startgelände, Ausbildung) für leise und Energiemengen-begrenzte
Elektroantriebe für Drachen und Gleitschirme in Deutschland grundsätzlich
gefällt.
20. Dezember 2009
Erneut wieder Tödlicher Basejumping Unfall in Lauterbrunn (Schweiz) diesmal rutschte ein 37 Jähriger Brite auf der Startrampe aus - damit erhöht sich die Opferbilanz auf 7 Tote allein im Jahr 2009.
16. Dezember 2009
Ein neuer UL und Micro Light Verband wurde am 15. Dezember 2009 in Seewalchen / Salzburg in's Leben gerufen. Initiator ist ein Dr.Dr. Mag. Raffelsberger und will mit der Gründung stärker die Interessen der UL und Fusstartfähigen Motorisierten HG + PG Piloten in Österreich voran treiben.
08. Dezember 2009
Die Bergbahnen in St. Jakob in Defreggen mussten am 07. Dezember 2009 den Konkurs anmelden. Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Kreditschutzverband auf sechs Mio. Euro. Daher ohne Kapitalzufuhr ist ein Fortbestand nur schwer möglich, der Winterbetrieb 2009 / 2010 auf jedenfall gesichert.
30. November 2009
Ein weiterer offizieller vom "Aero Club" zugelassener Check Betrieb in Österreich kam dazu (Para Shop) Pier Gasteiger in Kössen. Weitere zugelassene Betriebe findest du unter der Adresse www.technik/hgpg.at
20. November 2009
Der Weltbekannte
Schweizer Base Jumper Ueli Gegenschatz verunglückt bei Filmaufnahmen
für
die Fa. Red Bull in Örlikon Tödlich. Ende November verunglückte
erneut wieder ein 41 Jähriger Deutscher Base Jumper in Lauterbrunn
(Schweiz) ebenfalls Tödlich.
15. Mai 2009
Der bekannte
Bozner Sportler und Freerider Max Schivari ist bei einem Bergunfall in
Südamerika
mit seinem Gleitschirm / Speedglider tödlich
verunglückt.
06. Mai 2009
Ich
möchte Euch darüber informieren, dass nach Abschluss der intensiven
Verhandlungen zwischen dem ÖAeC und dem BMVIT der Entwurf der ZLLV 2009
zur Begutachtung ausgesendet worden ist. Die Begutachtung ist bis 05. Juni
2009 (einlangend beim BMVIT) befristet.
Die vom ÖAeC angestrebte Entbürokratisierung, besonders die totale
Entbürokratisierung im motorlosen HG/PG Bereich, wird Wirklichkeit
werden.
20. April 2009
Boardairline = Grenzerfahrung - findet am Wochenende 02. und 03. August in Lienz statt.
German Open - findet im Zeitraum 08. bis 16 August in Lienz statt.
Das Osttirol Open - findet vom 19. bis 23. August ebenfalls in Lienz statt.
20. März 2009
Am Wochenende 18 und 19. April findet in Hofkirchen / Hartberg - dieser Ort liegt in der Südsteiermark unser nächstes Mot. HG + PG Frühjahrstreffen statt. Weitere Info dazu gibt Günter Schuh ++ 43 (0) 664 - 33 50 891
17. März 2009
In der Woche 10 bis 15. März 2009 ereigneten sich gleich 2 Tödliche Speedglidingunfälle in der Schweiz, damit steigen die Unfallzahlen in diesem Jahr dramatisch in die Höhe.
15. März 2009
Änderung der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 Jahrgang 2009 Ausgegeben am 13. März 2009 Teil II
71. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 geändert wird. Auf Grund der §§ 28, 29, 31, 33, 34, 36, 37, 40, 42, 44, 50 und 120d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 83/2008, wird verordnet: (Text der Verordnung siehe Anlagen)
Mit der Bitte um entsprechender Kenntnisnahme.
15. Feber 2009
Die aktuelle Paragleiter Weltmeisterin kommt aus Frankreich und heißt Elisa Houdry - bei den Herren gewann Andy Aebi Worl Cup Gewinner 2008. Bei der Nationenwertung gewann Tschechien vor Italien und Slowenien.
19. Jänner 2009
Die ZLLV - Neu - wird wahrscheinlich länger brauchen als ursprünglich angenommen, somit rückt der Termin Saisonbeginn 2009 in immer weitere Ferne.
Nächstes Mot. HG + PG - Treffen 18 und 19. April 2009 Info folgen oder auf Anfrage -
"Reise zum Horizont" ein Paragleiterfilm von Thomas Latzel - ausgezeichnet mit dem Österr. Filmpreis "Goldener Delfin" zu sehen ist dieser Film in Österreich nur im Stadtkino in Grein. Weitere Info's dazu unter www.reisezumhorizont.de
08. Jänner 2009
Der Snowfighter "Team Bewerb" welcher am 14. Feber 2009 hätte statt finden sollen, wurde vorzeitig abgesagt - Grund fehlende Sponsoren! Erste Auswirkungen der Finanzkrise werden nun schon spürbar.
20. Dezember 2008
Firma Skyvalley, Klaus Nößler A-9400
Wolfsberg, Industriestr. 21
Parashop Pier Gasteiger A-6345 Kössen, Hütte 30
Airsport 2000 GmbH A-Bach im Lechtal, Bach 95
Flugschule Ternberg, Hans Pocher A-4452 Ternberg, Bahnhofstr. 4
Flugschule Salzkammergut Hartmut Gföllner A-4810 Gmunden, Flachbergweg
46
Martin & Ursula Pousek A-4582 Kleinkerau Nr. 34
Fa. Wings of Change Gründhammer Markus (Fulpmes)
Fa. Nova. Wolfgang Lechner (Innsbruck)
Firma Martin Rohrmoser A - Saalfelden
Die Firma Sky Club Austria Schrempf Walter A - 8962 Gröbming Moosheim 113 ist der einzige vom BmviT genehmigte Betrieb, welcher ebenfalls eine dazu notwendige Behördliche Zulassung besitzt.
Die hier aufgeführten Firmen in Österreich sind die einzigen, welche noch eine Behördliche Erlaubnis zur Durchführung eines Checks besitzen. Bitte um um entsprechender Kenntnisnahme speziell bei Haftungsfragen etc. weiter Details dazu unter www.technik-hgpg.at
18. Dezember 2008
Das DHV - Monopol im Bereich Technik HG + PG ist nun nach vielen Jahren Geschichte. Damit gibt es in Zukunft nur mehr eine EN - 926 - 2 Norm für alle zumindest in Europa. Eine längst überfällige Entwicklung welche wohl als eine kleine Revolution im Deutschen Sprachraum angesehen werden kann.
17. Dezember 2008
Nevil Hulett flog am 14. Dezember 2008 einen
neuen Gleitschirm Weltrekord ( freie Strecke) von sage unds schreibe 507
km. Der Südafrikaner aus
San Francis Bay startete in in der Gegend von de Aar mit einem Mac Para Magus
6.
05. Dezember 2008
"Fly and Glide" das "Gleitschirm Flieger Magazin" und zuguterletzt auch das "Schlechtflieger Magazin" wird es in dieser Form nicht mehr geben. Denn mit 1. Jänner 2009 gibt es im Deutschen Sprachraum nur mehr ein Flieger Magazin - schade um die fehlende Vielfalt somit bleiben nur mehr die Flash News als letzte Bastion noch übrig.
01. Dezember 2008
Novellierung der bestehenden LVR:
Generelle Transponderpflicht für alle VFR – Flüge im Luftraum
E aus Sicherheitsgründen. Ausnahmen nur im Einzelfall wenn die Sicherheit
nicht gefährdet ist. ( § 3 Abs. 8 ) Das heißt auch für
alle Mot. Hänge und Paragleiter im Lande.
13. November 2008
Hängegleiter Atos VQ DHV 01-0422-07
Nach einem fehlerhaften Aufbau (Vertauschen der
Flügelrohre) war es mit einem Hängegleiter Atos VQ zu einem tödlichen Unfall gekommen. Die Unfalluntersuchung hat ergeben, dass ein Vertauschen der Flügelrohre beim Aufbau vom Piloten nur schwerlich bewerkstelligt und unentdeckt bleiben kann. Die Unfalluntersuchung hat jedoch Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Gefahr einer Fehlmontage weiter reduziert werden kann.
In Absprache mit dem DHV erlässt der Hersteller, Fa. A.I.R. GmbH, folgende Sicherheitsmitteilung:
Die an den Flügelrohren befindlichen Farbmarkierungen für Rechts (Grün) und Links (Rot) werden zusätzlich am Holm angebracht, so dass bei korrekter Montage Markierungen gleicher Farbe gegenüberliegen. Zusätzlich werden die Flügelrohre mit "Left" und "Right" beschriftet.
Die Umrüstung bereits ausgelieferter Geräte erfolgt bei der nächsten Jahresnachprüfung, zusätzlich kann jeder Pilot entsprechende Aufkleber beim Hersteller anfordern und selbst aufbringen.
10. November 2008
Liebe Piloten, Obmänner, Entwickler/Erzeuger,
Instandhaltungsbetreiber und
Händler der Luftsportsparte HG/PG und mot. HG/PG
Der ÖAeC als Vertreter des Flugsportes in Österreich ist unter anderen auch im Bereich Technik HG/PG (HG/PG - mot HG/PG)mit seinen Mitarbeitern sehr bemüht, dem Trend der Zeit zu entsprechen und diesbezügliche Veränderungen voranzutreiben und auch zu verwirklichen. Nach langen Vorbereitungen und intensiven Verhandlungen mit dem BMVIT ist es nun gelungen, einen großen
Erfolg zu erzielen.
Dr. Reinhard Flatz, Bevollmächtigter und Verhandlungsleiter des „Österreichischen Aero-Clubs“, hat in einer Besprechung
am 10. Nov. 2008 mit den Verantwortlichen des BMVIT in Wien, einen Durchbruch unseres Bestrebens einer Deregulierung der
behördlichen Auflagen gemäß ZLLV 2005 unseres Flugsportes im
Bereich Technik HG/PG erzielt.
Folgende Änderungen stehen vor der
Verwirklichung:
Hänge- und Paragleiter:
Es erfolgt eine gänzliche Entbürokratisierung für einsitzige, mehrsitzige und gewerbliche Hänge–und
Paragleiter, wie auch
Fallschirme. Es entfallen somit Musterprüfungen, Stückprüfungen und Nachprüfungen.
Motorisierte Hänge- und Paragleiter:
- Es erfolgte auch hier die weitreichende Entbürokratisierung analog der motorlosen Hänge-
und Paragleiter.
- Die neue Definition erlaubt eine Start/Landehilfe, die nicht dauernd mit
dem Hänge- oder Paragleiter verbunden ist.
- Für eine Motorisierung dürfen nur fußstartfähige Hänge-
und Paragleiter herangezogen werden.
- Die Leermasse des Luftfahrtzeuges darf 120 kg nicht überschreiten.
Übrig bleibt eine Genehmigung des mot. HG/PG-Systems bei der erstmaligen Verwendung in Österreich, sowie auch
die Einhaltung der 2jährigen Überprüfungsfrist.Es wird versucht,
die Novelle der ZLLV bis zum Beginn der neuen Flugsaison 2009 zu verwirklichen.
An dieser Stelle nochmals einen herzlichen
Dank an Dr. Reinhard Flatz, der die Ergebnisse unserer Verhandlungsrunden
im ÖAeC zusammenfasste, dies zur Vorlagenreife brachte, dem BMVIT einreichte und darüberhinaus schlussendlich
die Verhandlungen mit den Vertretern des BMVIT führte. Dr Reinhard Flatz wird bis zur Endvorlage, bzw. bis zur Veröffentlichung der ZLLV Novelle die Verhandlungen und notwendigen
Berichtigungen und Bearbeitungen im Zusammenwirken mit den Bearbeitern des BMVIT durchführen.Einen Dank auch an die zuständigen
und verantwortlichen Personen und Bearbeiter im BMVIT.
An dieser Stelle erinnere ich Euch nochmals an meinen Leitspruch: „Nur zusammen sind wir stark“. Darum unterstützt
mit eurer Mitgliedschaft den ÖAeC. Rundumschläge von frustrierten Personen und sogenannten „Besserwissern“ bringen nichts, schaffen Verunsicherungen und
schaden nur unseren Bestrebungen, das Beste für unseren Flugsport herauszuholen.Bei anfallenden Fragen und Wünschen
steht auch weiterhin das Team Technik HG/PG mit Rat und Tat zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Leiter Technik HG/PG - mot. HG + PG
Willibald Stocker
07. November 2008
Bei einem Sprung an der Mürrenfluh (Gemeinde Lauterbrunnen) stürzte ein Speed-Flyer am Donnerstag gegen Abend ab und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.
Am Donnerstag, 6. November 2008 gegen 1700 Uhr begaben sich zwei Speed-Flyers zu ihrem insgesamt achten Flug an diesem Tag zur Mürrenfluh. Unterhalb Mürren starteten die Beiden kurz nacheinander. Kurz nach dem Start touchierte der als zweiter gestartete Mann einen Baum und stürzte ab. Er blieb oberhalb der Fluh im steilen und unzugänglichen Gelände liegen. Ein Arzt konnte später beim Verunfallten nur noch den Tod feststellen. Wegen Nebels und der Dämmerung konnte die Bergung am Donnerstag nicht mehr durchgeführt werden. Diese erfolgte am Freitagmorgen. Beim tödlich Verunfallten handelt es sich um einen 26-jährigen Mann aus dem Kanton Wallis.
04. November 2008
Am 27. Oktober 2008 kam es zu einer (für mich) völlig überraschenden Novellierung der ZLLV 2005 - leider wurden dabei die von der WKO und dem Aero Club eingebrachten Änderungswünsche im Bereich Technik HG + PG nicht berücksichtig.
01.November 2008
GIN Boomerang 5/07 + GIN Boomerang 5/08 - mit Dyneema Leinen:
Wir möchten alle Boomerang Piloten an folgendes erinnern: Gin Gliders empfiehlt dringend,
daß bei allen Leinen nach jeweils 100 Stunden Betriebszeit die Leinenlängen und Leinenfestigkeit
überprüft werden soll. Alle Stammleinen sollen nach 100 und alle darüberliegenden Leinen
nach 200 Stunden Betriebszeit ausgetauscht werden, auch wenn sie bei der Überprüfung noch gut erscheinen.
Ebenso empfehlen wir dringend die Überprüfung der Bruchfestigkeit für unummantelte Kevlar/Aramid
Leinen und die Überprüfung der Leinenlängen für unummantelte Dyneemaleinen. Dyneemaleinen
können schrumpfen.
Zur Vermeidung von Problemen, und um die Piloten von der Notwendigkeit der Maßnahme zu
überzeugen und sie dabei zu unterstützen, bietet Gin Gliders allen Piloten deren Boomerang mit
Dyneemaleinen ausgerüstet sind, einen neuen Leinensatz (Version 2008 inklusive Version 2008
Tragegurte) zu einem um 50 % reduzierten Preis an.
Bitte wendet Euch an Aerosport International, Grafenstrasse 26, DE - 83098 Brannenburg.
07.10.08
Am Dienstag 07. Oktober verunglückte auf der Embergeralm (Greifenburg) ein 70 Jahre alter Pensionist mit seinen Hängegleiter tödlich. Er stürzte aus noch ungeklärter Ursache kurz nach dem Start in eine Baumgruppe.
04.10.2008
Am 03. Oktober verunglückte Thomas Beyhl Fluglehrer und Inhaber der Flugschule Chiemsee bei einem Paragleiterflug vom Startplatz Babadag (Öludeniz) in der Türkei tödlich. Wie zu erfahren war, kam es dabei zu einem massiven Einklapper und er ist anschließend in felsiges Gelände gestürzt.
01.10.2008
Liebe Mitglieder!
Aus aktuellem Anlass erhaltet ihr die nachstehende Information über die Sportunfallversicherung inkl. Bergekostenversicherung, die in eurem ÖAeC Mitgliedsbeitrag inkludiert ist.
Dem Österr. Aero Club wurde am 22.09.2008 von der UNIQA Versicherung mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Schadenssummen die Prämie für die bestehende Sportunfallversicherung mit Bergekostenversicherung ab 01. Oktober 2008 neuerlich angehoben wird (bereits zum dritten Mal seit dem Jahre 2006!!!). Die Prämie pro Mitglied würde ab 01.10.08 € 110,00 betragen – der ÖAeC Mitgliedsbeitrag beträgt pro Mitglied € 49,00.
Die neue Versicherungsprämie ist vom ÖAeC nicht finanzierbar.
Um aber einen durchgehenden Versicherungsschutz bis 31.12.2008 für unsere Mitglieder zu gewährleisten werden ab 01.10.2008 bis 31.12.2008 nun folgende Versicherungsleistungen zur Anwendung kommen:
€ 3.640,00 für den Todesfall bisher € 3.640,00
€ 35.000,00 für dauernde Invalidität (linear) bisher € 72.680,00
€ 3.000,00 für Bergungskosten subsidiär bisher € 7.267,00
Der Österr. Aero Club ist bereits am Einholen von Angeboten für eine neue Versicherung für die Hänge – und Paragleiter Mitglieder. Wir werden euch natürlich umgehend über eine NEUE VERSICHERUNG FÜR UNSERE MITGLIEDER DER SEKTION HÄNGEGLEITEN und PARAGLEITEN ab 01.01.2009 informieren!!!!
29.09.2008
Am Sonntag den 28. September stürzte ein Paragleiterpilot aus Deutschland im Rahmen eines von der ortsansässigen Flugschule durchgeführten Sicherheits-Trainings am Hallstättersee tödlich ab.
15.09.2008
Nächstes Motor. HG + PG Herbst-Treffen findet am 18. und 19. Oktober in Libelice statt.
25.08.2008
Betrifft : Zulassung von Hänge- und Paragleitern durch den Österreichischen Aero-Club;Geschäftszahl: IIb2-4-1-8/1161; Beantwortung Ihres Ersuchens vom 25. August 2008
Sehr geehrte Damen und Herren !
In obiger Angelegenheit wurde mir Ihre Anfrage vom 25. August 2008 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Zivilluftfahrtbehörde zuständigerweise weitergeleitet. Als zuständiges Organ des Österreichischen Aero-Clubs, als Luftfahrtbehörde 1. Instanz, erlaube ich mir daher, Ihr Schreiben vom 25. August 2008 wie folgt zu beantworten: Der Österreichische Aero-Club wurde unter anderem mit der Musterzulassung von Hänge- und Paragleitern beliehen. Bis zum 01. Juli 2007 erfolgte aufgrund einer Zusammenarbeitsvereinbarung die Musterzulassung durch den Technikreferenten des DHV als Organ des Österreichischen Aero-Clubs.
Sämtliche Musterzulassungen, die so erfolgt sind, gehören daher dem Rechtsbestand an. Eine gleich lautende Auskunft ist Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bereits zugegangen.
Du weißt ja... starten musst du nicht - landen aber schon!
Flugschule & Flugtaxi Bruno Girstmair
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no love, no work, no money, no future - but time to fly!