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Fluglehrer Berechtigung
Para & Delta + Mot. Piloten:
Die Bedingungen!
2 Jahre Inhaber eines HG bzw. PG - Scheines mit Überland Berechtigung
mindestens 200 Höhenflüge von über 300 Meter HÜ
60 Tage Tätigkeit in einer Flugschule als Fluglehrer Anwärter
Absolvierung eines vom ÖAEC oder DHV anerkannten Fluglehrer Lehrganges
Ablegung einer Mündlichen Prüfung - Eingangstest
Fluglehrer Tätigkeit von mindestens 90 Tagen unter Aufsicht eines befugten Fluglehrers
Verlängerung alle 3 Jahre (Weiterbildungs Seminar des ÖAEC ist Pflicht)
Inhaber einer "Delta" Fluglehrer Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Paragleiter
- mindestens 200 Höhenflüge (HÜ 300 Meter)
- 2 Monate Fluglehrer Tätigkeit in einer Paragleiter Flugschule
Inhaber einer "Para" Fluglehrer Berechtigung benötigen:
- Schulbestätigung für Drachenflieger
- mindestens 200 Höhenflüge (HÜ 300 Meter)
- 2 Monate Fluglehrer Tätigkeit in einer Hängegleiter Flugschule
HG + PG - Fluglehrer benötigen zur Erlangung einer Mot. HG + PG Fluglehrer Berechtigung folgendes:
- Gültige HG oder PG - Berechtigung plus Überland Berechtigung
- Gültige Mot. HG oder PG - Erweiterungskarte
- Mindestens 200 Flüge
- Teilnahme an einer vom ÖaeC anerkannten Fortbildungs Massnahme
- Diese kann nur eine in Österreich zugelassene Mot. Flugschule veranstalten
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Nächsten Kurs plus Prüfung entnehmen Sie bitte unter dem Link
"Flash News" oder "www.dhv.de"