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Hänge + Paragleiter Schein:

So sieht er aus der     HG + PG  Schein:

Mit  10. September 2004  wurde die  neue  ZLPV  Rechtskräftig, eine Änderung daraus: Der Sonderpilotenschein (alte Bezeichnung) heißt seit diesem Zeitpunkt "Hänge und Paragleiter Berechtigung". Zwischenzeitlich gab es wieder weitere Änderungen in der ZLPV    Mai  2006  und  März  2007

 

Was sind die Voraussetzungen:

 

HG + PG  Schein:   - Voraussetzung gültige Schulbestätigung

                            - 40 von einer Flugschule bestätigte Flüge

                            - 25 davon müssen unter Aufsicht eines Fluglehrers erfolgen

                            - Von diesen 25 sind mind. 10 mit einen HÜ von 500 Meter

                               durchzuführen, alle anderen mindestens aber von 300 Meter HÜ

                            - eine Alpeneinweisung, Erste Hilfe und Flugmedizin

       - Gültigkeit 3 Jahre und wird vom Österr. Aero Club ausgestellt (Scheckkarten Format)

                     - Verlängerung für Solopiloten seit 1. Juni 2006  nicht mehr notwendig

                     - Praktischer Kurs siehe unter Punkt Fortgeschrittenen Kurs.

                                    -  Abschluß Prüfung in Theorie und Praxis

  

- der HG + PG  Schein  berechtigt erstmalig zum selbständigen Fliegen ohne Streckenflüge sprich Überlandflüge - siehe dazu Punkt Überlandberechtigung.

 

      - Kosten siehe unter Punkt Kosten Übersicht.

 

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Antwort folgt prompt!