mailto:
bruno@girstmair.net
Hänge + Paragleiter Schein:

So sieht er aus der
HG + PG Schein:
Mit 10. September 2004
wurde die neue ZLPV Rechtskräftig, eine Änderung
daraus: Der Sonderpilotenschein (alte Bezeichnung) heißt seit diesem Zeitpunkt "Hänge und
Paragleiter Berechtigung". Zwischenzeitlich gab es wieder weitere Änderungen in
der ZLPV Mai 2006 und März 2007
Was sind die
Voraussetzungen:
HG + PG
Schein: - Voraussetzung gültige Schulbestätigung
- 40 von einer Flugschule bestätigte Flüge
-
25 davon müssen unter Aufsicht eines Fluglehrers erfolgen
- Von diesen 25 sind mind. 10 mit einen HÜ von 500 Meter
durchzuführen, alle anderen mindestens aber von 300 Meter HÜ
- eine Alpeneinweisung, Erste Hilfe und Flugmedizin
- Gültigkeit 3 Jahre und wird vom Österr. Aero Club
ausgestellt (Scheckkarten Format)
- Verlängerung für Solopiloten seit 1. Juni 2006 nicht mehr notwendig
- Praktischer Kurs siehe unter Punkt Fortgeschrittenen Kurs.
- Abschluß Prüfung in Theorie und Praxis
- der HG + PG
Schein berechtigt erstmalig zum selbständigen Fliegen ohne Streckenflüge
sprich Überlandflüge - siehe dazu Punkt Überlandberechtigung.
- Kosten siehe unter Punkt Kosten Übersicht.
noch weitere
Fragen - rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E - Mail:
Antwort folgt prompt!