VERLÄNGERUNG VON FLUG - LIZENZEN:

Wie werden Tandem Hänge + Paragleiter
Mot. HG + PG und Fluglehrer Berechtigungen
verlängert:
Wichtig ist vor allem - rechtzeitig (also bis 12 Monate vor der eigentlichen Ablauffrist)
Nach erstmaliger Ausstellung des HG + PG Scheines durch den ÖAEC erfolgt die Verlängerung nur durch eine autorisierte Österreichische Flugschule, mittels Eintrag der Daten in das offizielle Flugbuch des
(ÖAEC / DHV) vorletzte Seite.
Die Flugschulen sind Ihrerseits wiederum verpflichtet die Verlängerungen an den Österreichischen Aero Club (Aufsichts Behörde) umgehendst weiter zu leiten, Achtung bei Tandem Lizenzen sofort!
Schulbestätigung: Gültigkeitsdauer ab Ausstellungsdatum 3 Jahre, kann nach Ablauf nicht
mehr verlängert werden, gleichzeitig erfolgt die Ausbildung zum HG + PG Schein.
Hänge und Paragleiter Schein: Alle Lizenzen die bis zum Stichtag 1. Juni 2006 gültig waren
brauchen nicht mehr verlängert zu werden.
Überlandberechtigung: Wird ebenfalls mit dem HG + PG Flugschein automatisch gehandhabt.
Tandem Para & Delta: Hier ist eine Verlängerung alle 3 Jahre auch weiterhin erforderlich.
Überprüfungsflug mit Tandem Delta oder Tandem Paragleiter, nicht zu vergessen ein Fliegerärztliches Gutachten ist wiederum notwendig (Eintrag ebenfalls im Flugbuch).
Ab dem 50 Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer nur mehr 2 Jährigen Gültigkeit abhängig vom Gutachten des Fliegerarztes.
Mot. HG + PG - Berechtigung: Auch hier ist eine Verlängerung alle 3 Jahre erforderlich. Hierzu
ist vor Ablauf ein Überprüfungsflug zu absolvieren. (Eintrag ebenfalls im Flugbuch)
Fluglehrer Berechtigung: Wird mit dem HG + PG Schein verlängert, Nachweis der Fluglehrer
Tätigkeit im Rahmen einer Flugschule ist erforderlich. Die Unterrichts Tätigkeit muss durch den Verantwortlichen Geschäftsführer einer Flugschule dazu bestätigt werden. Weiters ist der Besuch eines vom ÖaeC genehmigten HG + PG Fortbildungs Lehrganges erforderlich.
Nachschulung: Sollte ein Tandem, Fluglehrer oder Mot. Berechtigung die Frist (Ablauf Datum)
überschreiten, erfolgt eine Nachschulung, laut den Ausbildungs Richtlinien mit mindestens 5 Höhenflügen unter Aufsicht und ca. 3 Std. Theorie.
Fortbildungsmaßnahmen: Für die Verlängerung der HG + PG + Fluglehrer Berechtigung sind
vom ÖaeC genehmigte Fortbildungskurse zu besuchen. Diese werden von diversen Flugschulen angeboten. Für Inhaber von Mot. HG + PG - Fluglehrer Berechtigungen wird dießbezüglich eine eigene Fortbildungs Maßnahme angeboten - Info dazu direkt beim Österr. Aero Club.
SOPI Umschreibung:
Alle Piloten welche (noch) einen SOPI alt, also vom Bundesamt für Zivilluftfahrt ausgestellt haben sollten (also noch vor dem 31. Dezember 1995) nicht vergessen Umschreibung zu beantragen, beinhaltet zudem auch noch die Überlandberechtigung.
Neu Neu Neu !!!
Motorisierte Hänge und Paragleiter:
Hier gibt es nun zum bisherigen Hänge und Paragleiterschein mit Überlandberechtigung (SOPI) nun eine Erweiterungskarte dazu. Ist aber nach wie vor alle 3 Jahre zu verlängern. Dazu notwendig - ein Überprüfungsflug in einer für Mot. HG bzw. PG zugelassen Flugschule in Österreich zur Zeit 5 an der Zahl. Die dazu berechtigten Flugschulen bzw. Adressen bekommst du direkt beim ÖAEC.
Windenschlepp für HG und PG:
Hier gibt es nun zum bisherigen Hänge und Paragleiterschein mit Überlandberechtigung (SOPI) nun eine Erweiterungskarte dazu. Die Windenschlepp Berechtigungen für HG + PG , können wiederum nur dafür autorisierte Flugschulen in Österreich ausstellen.
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Achtung: Paragleiter reine Flugschulen können keine Hängegleiter Berechtigungen verlängern, ebenso können reine Drachen Flugschulen keine Paragleiter Lizenzen verlängern. Ebenso verhält es sich bei Mot. HG + PG bzw. Windenschlepp Berechtigungen. Bitte unbedingt vorher Erkundigungen einziehen.
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Wer zu spät
kommt – braucht eine
Nachschulung!
Sicher
ist es deiner Aufmerksamkeit entgangen dass dein Sonderpilotenschein, bereits
abgelaufen ist oder läuft demnächst ab!
Gültig
bis: _ _ / _ _
20 0_
Solltest du an einer Verlängerung
interessiert sein, die übrigens je nach Berechtigung jede Flugschule in
Österreich durchführen kann, dann benötigst
du dafür:
-
Hänge
oder Paragleiterschein (Scheckkarten
Format)
-
Flugbuch
(Aero Club
/DHV)
- Verlängerungs Formular (Schule)
-
Paß
oder Personalausweis (Kopie)
-
Versicherungs
Nachweis (Gesetzliche
Haftpflicht)
-
Zugelassenes
Gerät mit 2 Jahres (Paragleiter) oder 5 Jahres Check (Hängegleiter)
-
Überprüfungsflug
und Kompatibilitätsprüfung
Bei einer
bereits abgelaufener Piloten Lizenz ist eine Nachschulung erforderlich.
Für alle Piloten mit einer Tandem Berechtigung ist darüber hinaus noch ein Fliegerärztliches Gutachten erforderlich.
Hast du noch weitere Fragen wende Dich an:
Adresse.:
Flugschule Bruno
Girstmair
Beda
Weber - Gasse 4
A - 9900 Lienz
Tel. + Fax: ++ 43 - (0) 4852 - 655 39 E - Mail: bruno@girstmair.net
Mobil: ++ 43 - Ø 676 - 477 578 3 Internet: www.girstmair.net
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Antrag auf Verlängerung meines
Hänge
/
Paragleiterscheines
Familienname:
......................................................
Vorname: ............................................................
geboren
am: ..........................................................
in:
.......................................................................
Staatsbürgerschaft:
................................................ Beruf:
.................................................................
Anschrift:
...............................................................
PLZ: .......................
Ort: ...............................
Tel. Nr. Privat: ...........................................................Tel. Nr. Geschäft: ...............................................
Mobil
Nr.:................................................................
Hänge / Paragleiterschein Nr: H : ........................ P : ...............................
Erweiterungskarte für Mot. HG / PG bzw. Winde Nr. .......................
ausgestellt
am: ....................................
gültig
bis: ...................... 20 ................
Sonstiges: .............................................
Ich
beantrage die Verlängerung meines
Hänge / Paragleiterscheines mit folgenden Berechtigungen.
Bitte Nichtzutreffendes streichen.
Paragleiter
Überland -
PG
Hängegleiter
Überland -
HG
Tandem
- PG
Tandem -
HG
Lehrberechtigung
- PG
Lehrberechtigung - HG
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Mot. - PG Mot. - HG
Mot. Tandem - PG Mot. Tandem - HG
Mot. Lehrberechtigung - PG Mot. Lehrberechtigung - HG
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Windenschleppstart - PG Windenschlepp - HG
Windenschleppstart Tandem - PG
Windenschlepp - HG
Windenschleppstart Lehrberechtigung - PG Windenschleppstart Lehrberechtigung - HG
Windenführer - PG Windenführer - HG
Windenführer Lehrberechtigung - PG Windenführer Lehrberechtigung - PG
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Fliegerärztliches
Gutachten ausgestellt von:
....................................................... (nur für Tandem
Inhaber)
Die
oben angegebenen Berechtigungen wurden bis :
......................................
20 ............... verlängert.
Die
Identität des Antragstellers und seine oben angeführten Angaben wurden überprüft
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Name |
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Vorname |
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geboren
am |
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Staatsbürgerschaft |
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Sopi Nr. |
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Anschrift |
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email |
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Telefon
(untertags) |
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Die obengenannte Person hat
folgende Punkte der Nachschulung für den SOPI absolviert: |
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Theorie: mind. 3 Stunden Fachgespräch
über allgemeine Kenntnisse in Aerodynamik, Flugpraxis, technische
Neuerungen, neue Erkenntnisse über die Sicherheit und Unfallverhütung,
Luftrecht – neue Richtlinien und Vorschriften; Ausweich- und
Vorrangregelungen; Versicherungspflichten |
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Datum
des Fachgesprächs |
Unterschrift
Fluglehrer |
Unterschrift
Flugschüler |
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Praxis: 5
- 10 Höhenflüge unter Aufsicht der Flugschule mit Bestätigung des
Lehrers und Flugschülers |
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Flug
Nr. |
Datum |
Fluglehrer
Name
/ Sopi Nr./ Unterschrift |
Unterschrift
Flugschüler |
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Fluglehrer: |
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Fluglehrer: |
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Fluglehrer: |
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Fluglehrer: |
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Fluglehrer: |
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Ort
/ Datum |
Stempel
der Flugschule |
Unterschrift
des Ausbildungsleiters |
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Bei Unklarheiten ruf mich einfach an - ich helfe dir auch hier gerne weiter !